Prüfungshinweise.             «« zurück

Formalitäten

Ohne einige Formalitäten geht es auch beim Führerschein nicht. Damit Ausbildung und
Prüfung reibungslos und ohne Zeitverzögerung ablaufen, musst du bei der zuständigen
Behörde einen "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis" stellen.
Dafür brauchst du:
• Einen gültigen Personalausweis oder deine Geburtsurkunde zur Identifizierung
• Ein aktuelles Lichtbild
• Die Bescheinigung für Lebensrettende Sofortmaßnahmen
• Einen Nachweis über einen Sehtest
• Besonderheiten für die Klassen C und D

 

 

 

 

 

 

 

 

Lebensrettende Sofortmaßnahmen

Wenn du die Klassen A, A1, B, BE, L, M oder T erstmalig erwerben möchtest, musst du eine Teilnahmebescheinigung von einem Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen vorlegen. Auch bei Erweiterungen auf die Fahrerlaubnis-Klassen C oder D oder eine der Unterklassen ist ein Nachweis über die Ausbildung in erster Hilfe erforderlich.

Wann und wo solche Kurse in deinem Ort stattfinden, kannst du entweder bei deinem Fahrlehrer oder auf der Seite "Erste Hilfe Online" vom Deutschen Roten Kreuz erfahren.

Dort kannst du die wichtigsten Maßnahmen auch noch einmal nachlesen. Diese Informationen ersetzen aber nicht den Besuch eines Kurses!

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Sehtest

Den Sehtest kannst du beim Optiker, beim TÜV oder bei der DEKRA machen. Manchmal werden Sehtests auch bei Lehrgängen über Lebensrettende Sofortmaßnahmen angeboten.
Der bestandene Sehtest hat eine Gültigkeit von 2 Jahren. In Zweifelsfällen kann es auch erforderlich sein, dass du ein augenfachärztliches Gutachten vorlegen musst.

Wenn du bereits einen Führerschein besitzt und auf die Fahrerlaubnis-Klassen A1, A, B, BE, M, T oder L erweitern möchtest, benötigst du keinen neuen Sehtest. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die früher vorgelegte Bescheinigung oder das augenärztliche Gutachten bzw. Zeugnis nicht älter als 2 Jahre ist.

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Klasse C

Wer Lkw oder Busse steuern will, hat natürlich eine noch größere Verantwortung als ein "normaler" Autofahrer. Deshalb gelten hier besonders strenge Vorschriften über die Eignung und den Erwerb des Führerscheins dieser Klassen.

Für die Klasse C ist neben den bisher genannten Voraussetzungen eine ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung erforderlich.

Bewerber der Fahrerlaubnis-Klasse D benötigen eine ärztliche Bescheinigung sowie eine zusätzliche Untersuchung (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten § 11 FeV). Eine Alternative hierzu kann auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten sein.

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