Freiwilliges Fortbildungsseminar für Fahranfänger - FSF          лл zurück

Antworten bekommen, neues erfahren, Spaß haben, Probezeit verkürzen, ... ist das neue Angebot der Bundesländer.
In einer zweiten Fahrausbildungsphase lernen Sie noch besser zu werden und die täglichen Aufgaben des Straßenverkehrs souverän zu meistern.

Los geht es ab dem 01. April 2004 in unserer Fahrschule. Für das Seminar steht Ihnen das Fahrschulauto zur Verfügung, doch ist es vorteilhafter Ihr eigenes Fahrzeug zu benutzen, das Sie so dessen Möglichkeiten und Grenzen kennen lernen können.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Fahrschule.

 

 

 

 

 

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Wer kann am FSF teilnehmen?
Teilnehmen können Fahrerinnen und Fahrer, die den Führerschein der Klasse B
seit mindestens 6 Monaten besitzen und sich noch in der Probezeit befinden. 
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um die Regelprobezeit von 2 Jahren 
oder die verlängerte Probezeit von 4 Jahren handelt.

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Auswirkungen der Teilnahme auf die Probezeit.

Auswirkungen der Teilnahme auf die Probezeit.
Mit der Teilnahme am Seminar wird die Probezeit um max. 1 Jahr verkürzt. 
Eine Probezeitverkürzung kann nur einmal stattfinden. Ansonsten bleiben 
die anderen Regelungen für die Probezeit erhalten.
Entscheidend für die Probezeitverkürzung ist das Datum, an dem die 
Bescheinigung der zuständigen Behörde vorliegt.

Bei 2 Jähriger Probezeit:
Eine Teilnahme zwischen dem 6. und 12. Monat der Probezeit sorgt für 
eine Probezeitverkürzung auf 1 Jahr. Dies wäre der optimale Zeitraum 
für die Teilnahme. Erfolgt die Teilnahme am Seminar nach dem ersten 
Jahr endet die Probezeit mit der Abgabe der Bescheinigung. Die 
Mindestprobezeit beträgt hier immer 1 Jahr.

Bei 4 Jähriger Probezeit:
Ein Fahrerinnen/Fahrer mit einer verlängerte Probezeit von 4 Jahren, 
kann zwischen dem 6. und 36. Monat der Probezeit teilnehmen. Das 
Teilnahme am FSF sorgt für eine Probezeitverkürzung auf 3 Jahre. 
Optimal ist eine frühzeitige Teilnahme. Erfolgt die Teilnahme im 
dritten Jahr, endet die Probezeit bei Abgabe der Bescheinigung. 
Die Mindestprobezeit beträgt in diesem Fall immer 3 Jahre.

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Inhalt und Ablauf des FSF:


Inhalt und Ablauf des FSF:

Das Seminar wird in Gruppen von 6-12 Teilnehmern und in einem Zeitraum 
zwischen 2 und 8 Wochen durchgeführt. Dabei darf pro Tag nur ein 
Seminarteil durchgeführt werden. Im Seminar kommt es zu einem regel-
mäßigen Wechsel zwischen den Gruppensitzungen und den fahrpraktischen 
Seminarteilen.

  1. Erstes Gruppengespräch mit einer Dauer von 90 Minuten:
    Die Teilnehmer tauschen sich aus, was im Straßenverkehr so alles 
    passieren kann, was schwierig oder unangenehm ist und ob es 
    etwas gibt, was sie gezielt noch einmal üben möchten.
  2. Einer Übungs - und Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr 
    mit dem Seminarleiter. Die Fahrzeit pro Teilnehmer beträgt mindestens 
    60 Minuten. Der Teilnehmer kann noch mal üben und die besprochenen 
    Situationen trainieren.
  3. Zweites Gruppengespräch mit einer Dauer von 90 Minuten:
    Die Teilnehmer besprechen, wie man mit bestimmten Einflüssen wie 
    Ärger, Zeitdruck, nervende Mitfahrer umgeht und was sie sich als 
    Fahrer wünschen.
  4. Praktischen Sicherheitsübungen auf einem nicht öffentlichen Platz 
    mit einer Dauer von 240 Minuten:
    • Die Gefahrbremsung
    • Bremsen auf glatter Fahrbahn
    • Bremsen bei Überraschungen
    • Angemessenes Bremsen
    • Kurven fahren mit Wohlfühlgeschwindigkeit
    • Kurven fahren mit Mitfahrern
    • Zu schnell in der Kurve
  5. Drittes Gruppengespräch mit einer Dauer von 90 Minuten:
    Zum Abschluss besprechen die Teilnehmer ihre konkreten Erfahrungen 
    während des Seminars. Entwickeln brauchbare Strategien für die Zukunft, 
    damit sie ihre zukünftigen Fahrten im Straßenverkehr noch sicherer und 
    entspannter gestalten können.

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