ASP - (Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer).             «« zurück

"ASP" bedeutet "Aufbau-Seminar für punkteauffällige Kraftfahrer.

"ASP" ist damit ein Seminar, um Punkte (in der sog. "Verkehrssünderkartei" des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg) abzubauen.

Ihren Punktestand können Sie nur schriftlich erfragen (Datenschutz). Dieser Service ist jedoch kostenlos. Nähere Informationen und ein Formular hierzu finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrbundesamtes unter www.kba.de.

Punktestand und Möglichkeiten diese durch ein "ASP-Seminar" abzubauen:
0 - 7 P.
Teilnahme als Vorsorgemaßnahme von Ihnen; Sie können durch ASP bis zu 4 Punkten abbauen (4 müssen Sie dafür schon haben...)
ab 8 P. Sie erhalten eine schriftliche Verwarnung vom zuständigen Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) mit der freundlichen Empfehlung, ein solches Seminar zu besuchen (= Abbau von 4 Punkten !!)
9 - 13 P. Sie erhalten ebenfalls eine schriftliche Verwarnung mit obiger Aufforderung, können aber durch das Seminar nur noch 2 Punkte abbauen.
14 - 17 P. Anordnung durch Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt zur Pflichtteilnahme am "ASP-Seminar", wobei Sie keine Punkte mehr abbauen können (es sei denn, Sie besuchen im Anschluß an das ASP noch eine "verkehrspsychologische Beratung", dann 2 Punkte abbaubar). Für Ihre Teilnahme wird Ihnen eine Frist gesetzt. Ohne Vorlage der Teilnahmebescheinigung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminares wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen !
Ab 18 P. Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.

Achtung: Nichtteilnahme trotz Anordnung = Entzug der Fahrerlaubnis !

Zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis ist eine Teilnahmebescheinigung eines "ASP-Seminares" notwendig. Also lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen !

Wie gehe ich vor, wenn ich Punkte abbauen möchte ?

Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich. Rufen Sie uns an! Bei noch geringer Punktezahl können Sie die meisten Punkte abbauen. Wir senden/faxen Ihnen ein Anmeldeformular. Ein Exemplar geben Sie an uns zurück (auch per Fax möglich). Das zweite reichen Sie bei Ihrer Führerscheinstelle ein (Straßenverkehrsamt).

Nur speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu befugt, derartige Seminare zu moderieren (§ 4 Abs.8 StVG).